Der Inhalt der beim Angeklagten beschlagnahmten Videofilme beschränkt sich darauf, dass weibliche Personen mit der Hand und verschiedenen Gegenständen wie Tischtennisschlägern, Ruten oder Stöcken durch Schläge aufs Gesäss gezüchtigt werden. Dabei entstehen Hautrötungen, Striemen und blutunterlaufene, fast aufgeplatzte Prellungen. Die Züchtigungen sind teilweise intensiv und von langer Dauer. Die Frauen erleiden dabei Schmerzen und geben dies durch Wimmern, Stöhnen und Schmerzschreie kund. Auch optisch sind die Aufnahmen auf die Darstellung der Züchtigungen und der erlittenen Schmerzen ausgerichtet.