27 Art. 85a SchKG Ist bei einer negativen Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG das Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Prämienschuld gemäss Krankenversicherungsgesetz strittig, ist das Versicherungsgericht zur Beurteilung der Klage sachlich zuständig. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 11. November 2003 in Sachen R.G. gegen Krankenkasse H. Aus den Erwägungen