StA ca. K.K., ST.1999.00139, S. 9/10, wo für 19 Monate Haft Fr. 30'000.--, und OGE 1. Strafkammer vom 10. April 2002 i.S. StA / J.K., ST.2002.00069, S. 35, wo für 174 Tage Untersuchungshaft Fr. 17'000.-- als Genugtuung ausgerichtet wurden). In den zitierten Entscheiden wurde festgehalten, die Regel einer Tagespauschale von Fr. 200.-- pro Tag Haftdauer sei nur auf kurze Freiheitsstrafen anwendbar. b) Die Vorinstanz hat im zu beurteilenden Fall den Pauschalansatz von Fr. 200.-- pro Tag um 50 % gekürzt mit der Begründung, der Gesuchsteller sei vorbestraft. Die Kürzung ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.