SAR 171.100) erlassenen allgemeinen Polizeireglement der Gemeinde O. (PR) unter dem Titel "Ruhestörung" geregelt. Danach ist in Wohngebieten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr im Freien sowie auch in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der 2001 Gemeinderecht/Strafbefehl 91