4. Mit Postaufgabe vom 29. September 2000 erhoben die Beschwerdeführer gegen die Verfahrenseinstellung fristgerecht Beschwerde an das Departement des Innern, das diese mit Schreiben vom 13. Juni 2001 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiterleitete. Diese trat mit Entscheid vom 23. August 2001 darauf nicht ein. Aus den Erwägungen