esse des Verurteilten. Dem Ersuchen vom 20. Juni 2000 ist folglich stattzugeben. 23 § 49 Abs. 1, 3 und 4 StPO. Zustellung von Vorladungen und anderen Gerichtsurkunden an den Beschuldigten im Strafverfahren. Die Zustellung strafprozessualer Gerichtsurkunden hat durch deren Übergabe an den Beschuldigten persönlich oder an einen mit ihm im gleichen Haushalt lebenden urteilsfähigen über 16 Jahre alten Familienge-