Im Schreiben vom 24. August 1999, das er per Fax an das Bezirksamt sandte, ersuchte er erneut um Absprache der Einvernahmetermine mit ihm. Gleichentags teilte ihm das Bezirksamt per Fax mit, dass die Kantonspolizei B. mit dem Ermittlungsverfahren beauftragt worden sei; falls der Vertreter der Anzeigerin bei Einvernahmen dabei sein möchte, müsse er sich mit dem beauftragten Polizeibeamten in Verbindung setzen. Auf dieses Schreiben hin reagierte der Vertreter der Anzeigerin nicht und setzte sich offenbar auch nicht mit dem Polizeiposten B. in Verbindung. Am 29. August 1999 wurde die Beanzeigte polizeilich befragt.