Mit Eingabe vom 29. Juni 1999 liessen die Eltern des Kindes M.H., geb. 01.02.1989, für dieses gegen A.S. Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, im Wesentlichen mit der Begründung, A.S. habe am 7. Juni 1999 vor dem Schulhauseingang in W. aggressiv auf das Kind M.H. eingeredet und es während mehreren Minuten daran gehindert, den Heimweg anzutreten. Das Kind M.H. wurde am 21. Dezember 1999 in Anwesenheit des von seinen Eltern beigezogenen Rechtsanwalts B. polizeilich befragt.