2000 Strafrecht 69 IV. Strafrecht 19 Art. 251 StGB, Urkundenqualität. Einem Eintrag im Service-Heft eines Autos kommt keine allgemein gültige objektive Garantie für die Richtigkeit des darin genannten Kilometerstandes zu. Der Umstand, dass im Geschäftsverkehr allgemein auf solche Einträge abgestellt wird, genügt nicht für die Urkundenqualität. Ein Garagist, der einen Eintrag des Kilometerstandes im Service-Heft vornimmt, hat für derartige Bestätigungen keine garantenähnliche Stellung, die für eine erhöhte Glaubwürdigkeit sprechen würde.