2. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes B._____ (Zahlungsbefehl vom 3. Januar 2025) wird im Umfang von Fr. 3'500.00 beseitigt. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten