4.3.2. Mit Schreiben vom 26. September 2024 wies die Klägerin die Beklagte darauf hin, dass diese ihr trotz "mehrmaligen Mahnungen" keine Lohnsummenmeldung für das Jahr 2023 eingereicht habe, und stellte ihr daher eine Konventionalstrafe von Fr. 3'000.00 sowie Verfahrenskosten von Fr. 500.00, mithin einen Gesamtbetrag von Fr. 3'500.00, in Rechnung (KB 8). Dieser Betrag wurde in der Folge am 30. Oktober 2024 gemahnt (KB 7).