2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. März 2025 wurde der Beklagten die Klage zur Erstattung einer Klageantwort innert 30 Tagen zugestellt. Mit weiterer Verfügung vom 23. Mai 2025 gewährt die Instruktionsrichterin der Beklagten zur Erstattung der Klageantwort eine letzte Frist von 10 Tagen seit Zustellung der Verfügung unter Androhung, dass im Säumnisfall aufgrund der Akten geurteilt werde. Die Beklagte liess sich in der Folge nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: