Mit Schreiben vom 26. September 2024 hielt die Klägerin fest, trotz "mehrmaligen Mahnungen" habe ihr die Beklagte keine Lohnsummenmeldung für das Jahr 2023 eingereicht, und stellte dieser daher eine Konventionalstrafe von Fr. 3'000.00 sowie Verfahrenskosten von Fr. 500.00 in Rechnung (KB 8). Der entsprechende Totalbetrag von Fr. 3'500.00 wurde in der Folge am 30. Oktober 2024 gemahnt (KB 7) und die Beklagte über den entsprechenden Betrag betrieben (vgl. Zahlungsbefehl vom 4. Dezember 2024 in KB 9).