1. 1.1. Der Beklagten wurde mit Verfügung vom 4. Juni 2025 eine letzte Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer Klageantwort angesetzt, mit dem Hinweis, dass im Säumnisfall aufgrund der Akten entschieden werde. Die Postsendung wurde mit dem Vermerk "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden" retourniert.