2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. März 2025 wurde dem Beklagten die Klage zur Erstattung einer Klageantwort innert 30 Tagen zugestellt. Nachdem der Beklagte innert Frist keine Klageantwort eingereicht hatte, wurde ihm mit Verfügung vom 14. Mai 2025 eine letzte Frist von 10 Tagen zur Erstattung einer Klageantwort unter Androhung eines Entscheides aufgrund der Akten im Säumnisfall angesetzt. Der Beklagte liess sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: