1. Auf das vom Bezirksgericht Z._____ mit Entscheidauszug und Begleitschreiben vom 15. Januar 2025 überwiesene Geschäft wird nicht eingetreten. 2. Die Sache wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils an das Bezirksgericht Z._____ überwiesen, damit dieses die Teilung der Austrittsleistungen im Sinne der Erwägungen vornehme. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten