Teilungssubstrat ist die hypothetische Austrittsleistung, auf die der Ehegatte bei Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit oder Erlöschen der Rente einen Anspruch hätte; es erfolgt also eine Weiterführung des Altersguthabens unter Miteinbezug des überobligatorischen Teils nach den Art. 1 und 2 BVG i.V.m. Art. 14 Abs. 4 BVV2 (HANS-ULRICH STAUFFER, Berufliche Vorsorge, 2019, Rz. 1707 mit Hinweisen).