1. Gemäss Entscheidauszug des Bezirksgerichts Z._____ vom 15. Januar 2025 wurde die am tt.mm.jjjj geschlossene Ehe der Parteien geschieden. 2. Nachdem das Scheidungsurteil in Rechtskraft erwachsen war, überwies das Bezirksgericht Z._____ die Angelegenheit mit Entscheidauszug und Begleitschreiben vom 15. Januar 2025 (Postaufgabe: 13. Februar 2025) zur Durchführung der Teilung der Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge an das Versicherungsgericht des Kantons Aargau. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: