1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 15'537.20 nebst Zins zu 5 % seit 16. Juli 2024 auf Fr. 14'584.50 sowie Fr. 600.00 Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. 1.2. Der in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 31. Juli 2024) erhobene Rechtsvorschlag wird im vorerwähnten Umfang beseitigt. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten