" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 15'537.20 nebst Zins zu 5% seit 16.07.2024 und CHF 600.00 Bearbeitungsgebühren zu bezahlen; 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamt[es] Q._____ vom 13.08.2024 sei in diesem Umfang aufzuheben und der Klägerin die definitive Rechtsöffnung zu erteilen; Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten."