1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag Nr. aaa vom 9. Juni 2022 als Arbeitgeberin der Klägerin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden ab dem 1. Februar 2022 an. Die Klägerin kündigte den Anschlussvertrag mit Schreiben vom 24. April 2024 wegen Zahlungsausständen per 31. Mai 2024 und leitete gegen die Beklagte die Betreibung ein. Die Beklagte erhob in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 31. Juli 2024) Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Januar 2025 erhob die Klägerin beim Versicherungsgericht Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: