4.5. Vorliegend wurde vom Beklagten bestritten, im Jahr 2022 sein Einzelunternehmen betrieben und Mitarbeiter angestellt zu haben. Seine Ausführungen, wonach über ihn am 3. Februar 2020 der Konkurs eröffnet worden sei und er im November 2021 die C._____ GmbH gegründet habe, stimmen mit den Einträgen im Handelsregister überein. Die Klägerin bringt hingegen keinerlei Belege vor, welche darauf hindeuten, dass der Beklagte im Jahr 2022 weiterhin sein Einzelunternehmen betrieb und Arbeitnehmer beschäftigte. Gemäss Art.