4.3. Der Beklagte ist als Inhaber des Einzelunternehmens Firma C._____ im Handelsregister eingetragen. In der Selbstdeklaration vom 9. Mai 2019 gab der Beklagte gegenüber der Klägerin an, über zwei Mitarbeiter zu verfügen und in den Bereichen Abbruch, Rückbau und Aushub tätig zu sein (KB 6a). Der Beklagte bringt vor, dass mit der Konkurseröffnung vom 3. Februar 2020 der Betrieb der Firma C._____ stillgelegt worden sei. Seit der Gründung der C._____ GmbH im November 2021 habe er bis zum 21. Juni 2023 wieder gearbeitet, jedoch allein, ohne Angestellte.