4. 4.1. Die Klägerin verlangt sodann die Bezahlung von Mahngebühren von Fr. 200.00, eine Umtriebsentschädigung für Vertragsauflösungskosten von Fr. 300.00, eine Umtriebsentschädigung für das eingeleitete Betreibungsverfahren von Fr. 300.00 und aufgelaufene Verzugszinsen von Fr. 52.40, Betreibungskosten von Fr. 109.90 sowie eine Umtriebsentschädigung für die Beseitigung des Rechtsvorschlags im vorliegenden Verfahren von Fr. 1'250.00 (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 1).