3.2. Die geltend gemachte Forderung von Fr. 3'349.20 setzt sich somit zusammen aus Beiträgen von insgesamt Fr. 2'496.80, Mahngebühren von Fr. 200.00, einer Umtriebsentschädigung für Vertragsauflösungskosten von Fr. 300.00, einer Umtriebsentschädigung für das eingeleitete Betreibungsverfahren von Fr. 300.00 und aufgelaufenen Verzugszinsen von Fr. 52.40.