3. 3.1. Die Klägerin macht vorliegend eine Forderung von Fr. 3'349.20 zuzüglich Zins von 6 % seit dem 26. Mai 2023 sowie eine Forderung von Fr. 1'250.00 zuzüglich Zins von 6 % seit Klageeinreichung geltend. Gemäss der Klageschrift und den eingereichten Beilagen setzt sich die Forderung der Klägerin von Fr. 3'349.20 aus den folgenden Teilforderungen zusammen (Klagebeilage [KB] 8):