" 1. Es sei die Beklagte zur Zahlung von CHF 3'349.20 nebst Zins zu 6% seit 26. Mai 2023 sowie von CHF 1'250.00 nebst Zins zu 6% seit Klageeinreichung sowie Betreibungskosten von CHF 109.90 zu verurteilen. 2. Es sei dementsprechend in der Höhe des Betrags von CHF 3'349.20 nebst Zins zu 6% seit 26. Mai 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu gewähren. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beklagten."