1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 28. Juli bzw. 7. September 2022 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden der Klägerin an. Aufgrund von Prämienausständen kündigte die Klägerin den Anschlussvertrag mit Schreiben vom 24. März per 31. März 2023 und leitete gegen die Beklagte die Betreibung ein. Nach Zustellung des Zahlungsbefehls des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 8. September 2023 (Betreibungs-Nr. aaa) erhob die Beklagte am 18. September 2023 Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. März 2024 erhob die Klägerin beim Versicherungsgericht Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: