1. In teilweiser Gutheissung der Klage, soweit darauf eingetreten wird, wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Betrag von Fr. 9'680.70 zuzüglich Zins zu 6 % auf Fr. 7'630.70 seit dem 15. April 2023 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 11. September 2023) wird im Umfang von Fr. 8'430.70 zuzüglich Zins zu 6 % seit 15. April 2023 auf Fr. 7'630.70 beseitigt. 3. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 1'175.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen.