4.4. Weiter weist der Kontoauszug der Klägerin vom 16. November 2023 Aufwendungen von Fr. 300.00 für Vertragsauflösungskosten aus (KB 8). Ziffer 3.2. des Kostenreglements sieht unter dem Titel "Auflösung Anschlussvertrag" eine Gebühr von Fr. 50.00 pro versicherte Person, mindestens jedoch Fr. 300.00, vor (KB 6). Ausweislich der Akten wurde der Anschlussvertrag durch die Klägerin am 27. Dezember per 31. Dezember 2022 gekündigt (KB 12). Der erhobene Mindestbetrag von Fr. 300.00 für die Auflösung des Anschlussvertrags ist demnach nicht zu beanstanden und der Klägerin zuzusprechen.