3. 3.1. Die Klägerin macht vorliegend eine Forderung von Fr. 8'645.60 zuzüglich Zins von 6 % seit dem 14. April 2023 sowie eine Forderung von Fr. 1'250.00 zuzüglich Zins von 6 % seit Klageeinreichung sowie Betreibungskosten von Fr. 73.30 geltend. Gemäss der Klageschrift und den eingereichten Beilagen setzt sich die Forderung der Klägerin von Fr. 8'645.60 aus den folgenden Teilforderungen zusammen (Klagebeilage [KB] 8):