2. 2.1. Mit Eingabe vom 21. März 2024 erhob die Klägerin beim Versicherungsgericht Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte zur Zahlung von CHF 8'645.60 nebst Zins zu 6% seit 14. April 2023 sowie von CHF 1'250.00 nebst Zins zu 6% seit Klageeinreichung sowie Betreibungskosten von CHF 73.30 zu verurteilen. 2. Es sei dementsprechend in der Höhe des Betrags von CHF 8'645.60 nebst Zins zu 6% seit 14. April 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu gewähren.