150.5 S. 29). In einer angepassten Tätigkeit bestehe aus orthopädischer Sicht eine volle Arbeitsfähigkeit, in der angestammten eine solche von 80 %. Aus psychiatrischer Sicht liege das zumutbare Pensum bei 2.5 Stunden pro Tag an zwei Tagen pro Woche in einer angepassten Tätigkeit, in der angestammten -9- Tätigkeit bestehe keine Arbeitsfähigkeit. Diese Beurteilung gelte seit dem 1. August 2015 (IV-act. 150.3, S. 37; 150.5 S. 39 f.).