AG führte hierzu aus, dass gemäss dem gemeinsamen Gespräch die Knieprobleme in den letzten Monaten stark zugenommen hätten, weshalb keine Möglichkeit gesehen werde, die Tätigkeit weiter auszuüben (IV-act. 13.4). Aus dem Fehltagekalender der Klägerin bei der B._____ AG gehen im Jahr 2015 97 Fehltage hervor, wobei nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, aus welchen Gründen es zu den Absenzen gekommen ist (IV-act. 13.3).