3.2. 3.2.1. Aus den Akten geht hervor, dass die Klägerin am 26. März 2010 einen Sturz auf das Knie erlitt, wobei die daraus resultierenden Verletzungen eine Operation erforderlich machten (IV-Akten act. 3 S. 97, 4 S. 86 ff.). Am 11. Januar 2014 erlitt die Klägerin zudem einen Skiunfall, welcher zu einer Tibiaplateaufraktur führte (IV-act. 4 S. 3). Mit Schreiben vom 5. August 2014 -8-