_ stellte in seinem Bericht vom 25. September 2018 fest, dass eine Reduktion der Arbeitstätigkeit in der Pflege erfolge, wobei ein operatives Vorgehen zu diskutieren sei, wenn die konservative Therapie keine Linderung bringe (KB 6 S. 2). Neuere medizinische Berichte, in welchen der Klägerin aufgrund der Beschwerden am rechten Fuss eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde, liegen nicht vor und werden von der Beklagten auch nicht benannt.