Sodann liegen keine medizinischen Berichte vor, in welchen der Klägerin aufgrund der rechtsseitigen Fussbeschwerden eine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit (auch) in einer angepassten Tätigkeit (vgl. E. 2.3.) attestiert wurde. Der behandelnde Orthopäde Dr. med. C._____ stellte in seinem Bericht vom 25. September 2018 fest, dass eine Reduktion der Arbeitstätigkeit in der Pflege erfolge, wobei ein operatives Vorgehen zu diskutieren sei, wenn die konservative Therapie keine Linderung bringe (KB 6 S. 2).