Spätere Untersuchungen hätten bestätigt, dass orthopädische Beschwerden am rechten Fuss, zusammen mit anderen seit einigen Jahren bestehenden Beeinträchtigungen, zur Diagnose der Multiplen Sklerose geführt hätten (Klageantwort ad 20, ad 29). Es sei erstellt, dass die orthopädischen Beschwerden am rechten Fuss einen Teil der längst vorhandenen und bei Vertragsschluss bestehenden Erkrankung Multiple Sklerose darstellten (Klageantwort ad 20, ad 29, ad 33; Duplik Rz. 17).