4.2.9. Die IV-Stelle ging in ihrer Verfügung vom 13. Januar 2023 – unter Hinweis auf die "medizinischen Unterlagen" – von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit als diplomierte Pflegefachfrau seit September 2018 und – unter Hinweis auf das Gutachten der medexperts AG – von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit aus (KB 22 S. 4).