In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (AB 15 S. 56). Bei anhaltenden Beschwerden am rechten Fuss könne nach Ausschöpfung der konservativen Therapiemassnahmen eine operative Behandlung sinnvoll sein. Aktuell stünden jedoch die Beschwerden seitens der Multiplen Sklerose im Vordergrund, weshalb die Indikation zur operativen Behandlung gegenwärtig mit Zurückhaltung gestellt werden sollte (AB 15 S. 55; S. 56).