Es bestehe eine klinisch und radiologisch leichte Besserung. Insbesondere radiologisch bestehe aktuell kein Nachweis einer höhergradigen Tibialis anterior-Tendinopathie. Es beste jedoch eine weiterhin eindrückliche Instabilität des OSG. Bei aktuell vordringlicher Behandlung der MS wünsche die Klägerin aktuell jedoch keine weiteren invasiven Massnahmen. Aus ihrer (derjenigen der beiden Ärzte) Sicht sei der Klägerin daher eine freie vollbelastende Mobilisation nach Massgabe der Beschwerden empfohlen worden.