Auch die Schwäche in beiden Beinen, die Anfang 2011 aufgetreten sei, könne als Schub interpretiert werden. Im weiteren Verlauf sei die Klägerin weitestgehend Symptomfrei gewesen. -9- Deswegen sei er der Meinung, dass die Diagnose einer schubförmig remittierenden und nicht einer primär progredienten Multiplen Sklerose "bevorzugt" werden sollte (KB 15).