4.2.5. Prof. Dr. med. H._____, Facharzt für Neurologie, hielt in seinem Bericht vom 15. Mai 2019 fest, an der von den Kollegen der I._____ gestellten Diagnose einer entzündlich demyelinisierenden ZNS-Erkrankung im Sinne einer Multiplen Sklerose bestehe auch für ihn kein Zweifel. Er sei allerdings der Auffassung, dass die initiale Präsentation mit einer vorübergehenden sensiblen Symptomatik in beiden Füssen und in der linken Hand, die gegen Ende der Schwangerschaft (Nov./Dez. 2010) aufgetreten sei, als ein Krankheitsschub interpretiert werden müsse. Auch die Schwäche in beiden Beinen, die Anfang 2011 aufgetreten sei, könne als Schub interpretiert werden.