Da eine Physiotherapie eben erst begonnen worden sei, sei man übereingekommen, den konservativen Therapieversuch fortzuführen. Zusätzlich werde diesbezüglich ein OSG-Wrap angelegt. "Des Weiteren Reduktion der Arbeitstätigkeit in der Pflege". Es sei eine klinische Verlaufskontrolle in zwei Monaten in der Sprechstunde vorgesehen (KB 6). 4.2.2. Aus der Leistungsübersicht der Krankentaggeldversicherung vom 8. Mai 2019 geht hervor, dass die Klägerin vom 18. September 2018 bis zum -8- 28. Februar 2019 aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit von 50 % und ab dem 1. April 2019 aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit von 100 % Krankentaggelder bezog (KB 7).