Grundlage für die Bestimmung des Grades der Erwerbsunfähigkeit ist – je nach Lebensstellung der versicherten Person – die Tätigkeit, das Erwerbseinkommen oder eine Kombination dieser beiden Elemente. Erzielt die versicherte Person ein Einkommen, entspricht der Grad der Einkommenseinbusse in Prozenten ausgedrückt dem Grad der zu gewährenden Leistung. Geht die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit nach, bildet der Betätigungsvergleich die Grundlage für die Ermittlung des Erwerbsunfähigkeitsgrades.