" Eine versicherte Person ist erwerbsunfähig, wenn sie wegen einer medizinisch objektiv feststellbaren Krankheit oder infolge eines Unfalls ganz oder teilweise ausserstande ist, ihren Beruf oder eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben und einen Erwerbsausfall erleidet. Zumutbar ist eine Tätigkeit, die den Fähigkeiten und der Lebensstellung der versicherten Person entspricht, auch wenn die hierfür benötigten Kenntnisse und Fähigkeiten erst durch eine Umschulung erworben werden müssen.