Aus den IV-Ak- ten gehe hervor, dass bereits im Jahr 2018 die Diagnose einer multiplen Sklerose gestellt worden sei (Klageantwort ad 12). Zudem sei erstellt, dass die orthopädischen Beschwerden am rechten Fuss, deretwegen der Klägerin ab dem 18. September 2018 vorerst eine Teilarbeitsunfähigkeit attestiert worden sei, ein Teil der längst vorhandenen und bei Vertragsschluss bestehenden Erkrankung Multiple Sklerose darstellten (Klageantwort ad 20; Duplik Rz. 17).