Gemäss AVB bestehe bei einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 66 2/3 % oder mehr ein Anspruch auf die volle Leistung. Folglich habe sie nach Ablauf der Wartefrist von 24 Monaten, mithin ab 1. März 2021, Anspruch auf eine Rente in Höhe von Fr. 9'600.00 pro Jahr (Klage Rz. 39 f.).