Zusätzlich wurden eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, zahlbar nach einer Wartefrist von 24 Monaten, in der Höhe von Fr. 9'600.00 pro Jahr und eine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit nach einer Wartefrist von drei Monaten versichert. Betreffend Einschränkungen der Leistungen aus medizinischen Gründen wurde auf die separaten medizinischen Vertragsbestimmungen verwiesen, gemäss welchen bei Erwerbsunfähigkeit wegen des rechten Fusses und damit zusammenhängenden Sehnenbeschwerden weder Anspruch auf Prämienbefreiung noch auf eine Rente besteht.