_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, vom 27. August 2018. Demnach liege beim Kläger eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig allenfalls leichtgradige depressive Episode, in Remission, vor. Bis auf Probleme am Arbeitsplatz würden beim Kläger keine nicht versicherungsmedizinisch relevanten psychosozialen Belastungsfaktoren vorliegen. Gegenwärtig sei in der -9-